Was ist NEU in 2025?
Zum Ende des Jahres 2025 stellen die Bücherhallen ihre Prozesse auf eine neue, moderne Bibliothekssoftware um. Dieser Wechsel bringt schon zum Jahresbeginn erste Neuerungen für Kund*innen mit sich:
- Reduzierung des Vorbestellguthabens: Die Bücherhallen werden künftig unkomplizierte und zeitgemäße Bezahlmöglichkeiten anbieten, die ein vorab angelegtes Guthaben für Vorbestellungen überflüssig machen. Im ersten Schritt wird das Vorbestellguthaben deshalb ab Januar auf einen Einzahlbetrag von 10 Euro reduziert, höhere Beträge können nicht mehr eingezahlt werden. Bestehende Vorbestellguthaben bleiben natürlich erhalten, die Kund*innen werden allerdings gebeten, ihr Guthaben im Laufe der kommenden Monate aufzubrauchen.
- Wegfall der Bestseller-Gebühr: Ab 2025 wird es keine Bestseller-Gebühr mehr geben – was nicht heißt, dass Kund*innen auf diese beliebten Medien verzichten müssen. Bestseller wird es auch weiterhin in hoher Stückzahl im Bestand der Bücherhallen geben, die Ausleihfrist beträgt vier Wochen und es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Kein Versand von Postkarten bei Vorbestellungen: Ab dem 1. Januar verschicken die Bücherhallen keine Benachrichtigung mehr per Postkarte, wenn eine Vorbestellung zur Abholung bereitsteht – nicht zuletzt aus Gründen der Nachhaltigkeit. Kund*innen, die ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten die Information weiterhin per E-Mail. Ist keine Adresse hinterlegt, so können Kund*innen diese im Bücherhallen-Konto ergänzen. Ohne diese Angabe kann der Status der Vorbestellung eigenständig im Konto verfolgt werden, es erfolgt keine Benachrichtigung.
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