Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1. April 2024
§ 1 Allgemeines
1) Die Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen ("Bücherhallen Hamburg") ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts. Stiftungszweck ist es, "ein leistungsfähiges System Öffentlicher Bücherhallen in der Freien und Hansestadt Hamburg zu betreiben, das als Informationsspeicher und Informationsvermittler für alle bibliotheksüblichen Medien und als Partner der Individuen und Bildungseinrichtungen bei der Verwirklichung von Lese-, Lern-, Orientierungs- und Bildungsinteressen dient und das dabei zugleich kultureller Ort und Mitträger der soziokulturellen Stadtteilarbeit ist."
2) Die Bücherhallen Hamburg behalten sich vor, für die Benutzung
einzelner Bücherhallen besondere Allgemeine Geschäftsbedingungen zu vereinbaren, die diesen AGB vorgehen.
§ 2 Anmeldung
1) Kund*innen, die erstmalig Medien entleihen möchten, melden sich
persönlich mit ihrem gültigen Personaldokument (im Original) an.
Bei Personaldokumenten ohne Adresse muss die jeweilige amtliche Meldebestätigung vorgelegt werden.
2) Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr reichen die unter §2 (1) genannten Personaldokumente und die schriftliche Einwilligung einer gesetzlichen Vertretung oder einer bevollmächtigten Person in einer Bücherhalle ein. Mit der Anmeldung erkennen die Kund*innen bzw. deren gesetzliche Vertretung diese AGB an.
3) Nach der Anmeldung erhalten Kund*innen eine Bücherhallen-Karte, die nicht übertragbar ist. Der Verlust der Bücherhallen-Karte ist den Bücherhallen Hamburg unverzüglich mitzuteilen. Die Bücherhallen Hamburg veranlassen dann eine Sperrung der Bücherhallen-Karte.
4) Für Schäden und Verluste, die durch den Missbrauch der Bücherhallen-Karte entstehen, haftet die eingetragene Person. Für die Ausstellung einer Ersatz-Karte sind die unter §2 (1) genannten Personaldokumente erneut vorzulegen.
5) Jeder Wechsel des Wohnsitzes ist den Bücherhallen Hamburg sofort mitzuteilen.
6) Das der Ausleihe von Medien und der Nutzung der sonstigen
Leistungen der Bücherhallen Hamburg zugrundeliegende Nutzungsverhältnis zwischen den Bücherhallen Hamburg und den Kund*innen ist zeitlich befristet. Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und dauert an, solange Kund*innen die in der aktuellen Gebührenordnung festgelegte Servicegebühr für den dort bestimmten Zeitraum bezahlen und das Nutzungsverhältnis nicht beendet wird.
7) Nach der Beendigung des Nutzungsverhältnisses muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
§ 3 Ausleihe
1) Mit der gültigen Bücherhallen-Karte – die Identität ist auf Verlangen nachzuweisen – können Kund*innen Medien für ihren persönlichen Gebrauch ausleihen. Die Ausleihfristen sind der aktuellen Gebührenordnung zu entnehmen.
2) Eine Ausleihe für Dritte oder durch Dritte ist grundsätzlich unzulässig. Dies gilt insbesondere für Erwachsene, die auf Bücherhallen-Karten der eigenen Kinder oder ihrer Partner*innen ausleihen wollen. Im begründeten Einzelfall werden aktuelle Vollmachten akzeptiert.
3) Die Menge gleichzeitig ausgeliehener Medien ist limitiert und
staffelt sich wie in der aktuellen Gebührenordnung angegeben. Die Medien sind von den Kund*innen bis zum Ablauf der Ausleihfrist zurückzugeben. Einige Bestände werden nicht ausgeliehen.
4) Die Ausleihfrist der Medien kann vor Ablauf der Ausleihfrist verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Insgesamt sind zwei Verlängerungen bei gültiger Bücherhallen-Karte möglich, bei Noten vier. Verlängerungszeiträume zählen ab dem Tag der Verlängerung, nicht ab dem letzten Tag der jeweiligen Ausleihfrist.
5) Verlängerungen können per www.buecherhallen.de/login.html oder in der Bücherhallen-App selbstständig vorgenommen werden. Technische Probleme der Online-Option führen nicht zur Stornierung daraus entstehender Verspätungsgebühren.
6) Medien, die ausgeliehen oder nicht im Bestand einer Bücherhalle, jedoch im System der Bücherhallen Hamburg vorhanden sind, können durch Vorbestellung beschafft werden. Einzelne Bücherhallen und/oder Medienarten können hiervon ausgenommen werden. Für Vorbestellungen wird eine Gebühr erhoben. Die Vorbestellung kann im Internet, über die Bücherhallen-App oder vor Ort in allen Bücherhallen vorgenommen werden.
§ 4 Servicegebühren
1) Für die Nutzung der Leistungen der Bücherhallen Hamburg werden Servicegebühren nach der aktuellen Gebührenordnung erhoben. Die Servicegebühr kann per Lastschrift oder in einer Bücherhalle bezahlt werden.
2) Wenn die Servicegebühren über ein Lastschriftverfahren eingezogen werden, erfolgt die Abbuchung der Servicegebühr jährlich. Die Bücherhallen Hamburg gewähren bei Verwendung des Lastschriftverfahrens eine Reduzierung der Servicegebühr. Die von Kund*innen erteilte Ermächtigung zur SEPA-Lastschrift kann spätestens einen Tag vor Abbuchung widerrufen werden und muss in Schriftform erfolgen. Der Widerruf führt nicht zur Aufhebung des Vertragsverhältnisses mit den Bücherhallen Hamburg. Eine Kündigung des Lastschriftverfahrens muss schriftlich sechs Wochen vor Ablauf des Zeitraums, für den die Servicegebühr entrichtet wurde, erfolgen. Das ist in einer Bücherhalle, per Brief oder per E-Mail möglich.
§ 5 Verspätungsgebühr, Einziehung
1) ) Für Medien, die bis zum Ablauf der Ausleihfrist (einschließlich
bei verspäteter Verlängerung) nicht zurückgegeben werden, sind Verspätungsgebühren zu zahlen. Bei einem Medienverlust fallen nach Ablauf der Ausleihfrist Verspätungsgebühren bis zur Meldung des Verlustes an. Nach Erreichen des Höchstsatzes der Verspätungsgebühren (gemäß der aktuellen Gebührenordnung) werden Kund*innen in der Regel bis zu
dreimal schriftlich gemahnt. Für die Mahnungen fallen ebenfalls Gebühren an. Werden Medien trotz zweifacher Mahnung nicht innerhalb der Frist der letzten Mahnung zurückgegeben, werden der Wertersatz der entsprechenden Medien und eine Bearbeitungspauschale gemäß § 7 (3) dieser AGB mit der dritten Mahnung fällig. Die Bücherhallen Hamburg sind jedoch nicht verpflichtet, die Rückgabe anzumahnen. Verspätungsgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn Kund*innen keine schriftlichen Mahnungen erhalten haben.
2) Die Verspätungsgebühren richten sich nach der aktuellen
Gebührenordnung. Verspätungsgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg (Inkasso) eingezogen.
3) Kund*innen können sich mit Ausnahme von Kita- und Schulkarten (personengebunden) und Bücherhallen-Tageskarten ein Vorbestellguthaben vor Ort in einer Bücherhalle einrichten. Die Einzahlung von Guthaben ist im Wert von 10, 20, 40 oder 60 Euro, die ausschließlich zur Verrechnung von Vorbestellgebühren dienen, möglich. Das vorhandene Guthaben kann an die Konto besitzende Person gegen Vorlage eines
gültigen Personaldokuments ausgezahlt werden. Der Rechtsanspruch auf das Vorbestellguthaben endet drei Jahre nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses mit Löschung der personenbezogenen Daten.
4) Bei ausstehenden Gebühren auf dem Bücherhallen-Konto
wird das Bücherhallen-Konto am folgenden Tag gesperrt.
Es können dann keine Verlängerungen und keine Vorbestellungen getätigt werden. Dies gilt auch für digitale Angebote.
5) Die gesetzliche Vertretung kann jederzeit die Anzahl von Ausleihen auf die Bücherhallen-Karten der Kinder beliebig verringern oder Medienarten von der Ausleihe ausschließen, um mögliche Verspätungsgebühren zu begrenzen.
6) Durch Eintrag einer E-Mail-Adresse im Bücherhallen-Konto können Kund*innen eine Erinnerungs-E-Mail vor dem Ende der Ausleihfrist erhalten. Wenn Medien zu spät zurückgegeben werden, fallen allein durch den Ablauf der Ausleihfrist immer Verspätungsgebühren an, unabhängig vom Empfang einer Erinnerungs-E-Mail. Der Nichterhalt der Erinnerungs-E-Mail führt nicht zur Stornierung von etwaigen Verspätungsgebühren. Kund*innen sind verpflichtet, die Aktualität ihrer E-Mail-Adresse zu gewährleisten, um die Zustellbarkeit von E-Mails zu ermöglichen. Sollte die Erinnerungs-E-Mail vom Provider der Kund*innen als Spam behandelt werden, müssen Kund*innen ggf. die E-Mail-Adresse der Bücherhallen Hamburg als Absender auf die Whitelist (Liste unbedenklicher E-Mail-Adressen) ihres Providers setzen. Die Bücherhallen Hamburg sind nicht zum Nachweis verpflichtet, dass der Versand der Erinnerungs-E-Mail erfolgt ist.
§ 6 Kinder- und Jugendschutz, Behandlung der Medien
1) Im Interesse eines wirksamen Jugendschutzes gibt es keine uneingeschränkte Ausleihe von Medien an Kinder und Jugendliche. Die gesetzliche Vertretung sollte trotz der Jugendschutzmaßnahmen der Bücherhallen Hamburg (technische Kontrolle des Alterslimits über die Freiwillige Selbstkontrolle/FSK) auf die Eignung insbesondere von Büchern
und Filmen für die Kinder achten.
2) ) Kund*innen sind verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verschmutzung, Veränderung (Markierungen im Text usw.), Beschädigung, Zerstörung oder Verlust zu bewahren.
3) Kund*innen sollten im eigenen Interesse bei der Ausleihe immer prüfen, ob Verschmutzungen, Veränderungen (z. B. fehlende Teile, siehe Medienaufkleber) oder Beschädigungen vorliegen und diese unverzüglich mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung, haben die Kund*innen zu beweisen, dass der mangelhafte Zustand bereits vor der Ausleihe des Mediums vorlag.
§ 7 Haftung der Kund*innen für Verschmutzung, Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust von Medien
1) Für durch Verschmutzung, Veränderung, Beschädigung, Zerstörung oder Verlust eingetretene Schäden haften die Kund*innen.
2) Als Verlust gilt auch, wenn nur einzelne Teile von mehrteiligen Medien sowie Beilagen und Ähnliches verloren gehen. Der Verlust von Medien ist den Bücherhallen Hamburg unverzüglich mitzuteilen.
3) Der Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung bemisst sich nach dem Neupreis gemäß Bücherhallen-Katalog und einer Bearbeitungspauschale gemäß der aktuellen Gebührenordnung. Ein Medienersatz durch Lieferung eines Ersatzexemplars ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftung der Bücherhallen Hamburg
1) Die Bücherhallen Hamburg haften nicht für Schäden, die durch schadhafte Datenträger entstehen. Die Benutzung von Steckdosen in allen Bücherhallen geschieht auf eigene Gefahr.
2) Kund*innen sind für die Beachtung urheberrechtlicher und persönlichkeitsrechtlicher Vorschriften beim Umgang mit den Medien selbst verantwortlich.
§ 9 Sonderbestimmungen im Rahmen der Selbstbedienungsangebote für Kund*innen
1) In allen Bücherhallen (mit Ausnahme der Bücherbusse) wird für Kund*innen die Selbstverbuchung – Ausleihe und Rückgabe von Medien – angeboten.
2) Kund*innen müssen den Verbuchungsvorgang an der Selbstverbuchungsstation stets mit "Beenden" abschließen, bevor sie die Station verlassen. Für Fremdbuchungen auf dem nicht geschlossenen Bücherhallen-Konto haften die Kund*innen.
3) Außerhalb der Servicezeit mit Fachpersonal können Medien bei einigen Bücherhallen über Rückgabestationen zurückgegeben werden.
4) In zahlreichen Bücherhallen können Kund*innen ab 18 Jahren die Bücherhalle auch außerhalb der Servicezeit mit Fachpersonal nutzen. Der Zugang erfolgt mit gültiger Bücherhallen-Karte über ein Eintrittsterminal. Minderjährige dürfen die Bücherhalle dann nur in Begleitung Erwachsener betreten. Während dieser Zeit erfolgt eine Videoüberwachung der Räumlichkeiten.
5) Für Bezahlvorgänge stehen Kund*innen in fast jeder Bücherhalle Kassenautomaten zur Verfügung.
§ 10 Hausordnung, Ausschluss von der Benutzung
1) Mit Betreten der Bücherhalle erkennen Kund*innen die Hausordnung der Bücherhallen Hamburg an. Verstöße können zu Hausverboten für alle Bücherhallen und zur Sperrung der Bücherhallen-Karte führen. Bereits bezahlte Servicegebühren werden bei Hausverboten nicht erstattet.
2) Verstöße gegen die AGB führen zur Sperrung der Bücherhallen-Karte.
3) Die Aufsichtspflicht der gesetzlichen Vertretung und der Begleitpersonen endet nicht mit dem Betreten der Bücherhalle. Die gesetzliche Vertretung und die Begleitpersonen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für das Handeln der Kinder verantwortlich und verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
§ 11 Beendigung des Nutzungsverhältnisses
1) Das Nutzungsverhältnis zwischen Kund*innen und den Bücherhallen Hamburg endet, wenn:
- Kund*innen dies erklären (bereits gezahlte Servicegebühren werden nicht erstattet),
- der Zeitraum, für den die Servicegebühr entrichtet wurde, abläuft,
- das Nutzungsverhältnis wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung oder aus sonstigen Gründen durch die Bücherhallten Hamburg außerordentlich gekündigt wird.
2) Bestehende Verpflichtungen (z. B. Mahn- und Verspätungs gebühren) bleiben auch bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses bestehen.
Datenschutzinformationen der Stiftung Hamburger Öffentliche Bücherhallen gem. Art. 13,14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Um die Leistungen (Ausleihe, Rückgabe, Vorbestellung, Recherche usw.) der Bücherhallen Hamburg anbieten zu können, ist es erforderlich, dass sich Kund*innen anmelden und einen Nutzungsvertrag mit den Bücherhallen Hamburg schließen. Details, welche Daten für welchen Zweck und wie lange gespeichert werden, finden Sie ausführlich in unseren Datenschutzinformationen.
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